Formulare & Infos bequem herunterladen

Schäferhund Bild

Hundeverein Herxheim – Formulare & Downloads

Damit Du alle wichtigen Dokumente schnell und unkompliziert zur Hand hast, stellen wir Dir hier unsere Vereinsformulare als PDF zum Download bereit.

Antrag auf Mitgliedschaft oder Anmeldung zum Kurssystem? Die Übungsleiter erklären dir beim Probetraining beide Systeme und unterstützen dich gerne bei der Entscheidung, auf welcher Basis du einsteigen könntest.

Unsere Platzordnung enthält wichtige Regeln für das Miteinander auf dem Vereinsgelände. Informationen zum Datenschutz sind ebenso wie die Anforderungen an den Impfstatus des Hundes sowohl auf dem Mitgliedsantrag als auch auf der Anmeldung zum Kurssystem hinterlegt.

Hier findet ihr folgende Formulare als PDF zum Herunterladen, Ausdrucken und Ausfüllen:

Einfach das gewünschte Formular anklicken.

Anmeldung Kurssystem Antrag auf Mitgliedschaft Platzordnung Vereinsinfos

REGULARIEN

Impfschutz

Der Übungsplatz darf nur mit gesunden und geimpften Hunden betreten werden. Welpen dürfen in der Welpengruppe ab einem Alter von 11 Wochen teilnehmen.

In Anlehnung an die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommision Veterinärmedizin (Stiko Vet) ist eine vollständige Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose und Leptospirose erforderlich. Eine Tollwutimpfung ist nicht erforderlich. Wir behalten uns vor, den Impfschutz in jährlichen Kontrollen zu überwachen.
Die Forderungen an den Impfschutz gilt auch für Welpen ab der 11. Lebenswoche.


Platzordnung

Die Platzordnung ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Platzverweis

• Nur gesunde Hunde dürfen am Training teilnehmen.

• Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.

• Auf dem Vereinsgelände herrscht, außer beim Training auf Anweisung des Übungsleiters, allgemeine Leinenpflicht.

• Hunde mit Stachelhalsband, elektr. Impulsgeräten etc., dürfen nicht das Vereinsgelände.

• Training darf nur unter Aufsicht eines Übungsleiters durchgeführt werden.

• Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Das Betreten des Übungsplatzes während des Trainings ist untersagt. Außerhalb der Übungszeiten ist das Betreten oder Benutzen des Geländes nur von oder mit autorisierten Personen gestattet.

• Bei Verunreinigung des Vereinsgeländes durch Markieren und Hundekot hat der Hundeführer selbst umgehend für die Säuberung zu sorgen.

• Hunde dürfen nicht ins Vereinsheim, auf die Terrasse nur bis zu einem Alter von 6 Monaten.

• Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter. Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst. Eltern haften für ihre Kinder.

• Bei Tierquälerei erfolgt der Platzverweis; gegebenenfalls wird Anzeige erstattet.

• Den Anweisungen der Vorstandschaft und den Übungsleitern ist grundsätzlich Folge zu leisten

Mitgliedsbeiträge

aktive Mitglieder: 60,00€ / Jahr

nicht aktive Mitglieder: 33,00 € / Jahr

einmalige Aufnahmegebühr: 50,00 €

Die Beiträge werden jährlich zum 01.03. im Lastschriftverfahren eingezogen.


Arbeitseinsätze

Jedes Vereinsmitglied, welches aktiv an den angebotenen Leistungen des Vereins teilgenommen hat, ist grundsätzlich verpflichtet, 3 Arbeitspunkte pro Kalenderjahr zu erbringen. Die Dokumentation der Arbeitspunkte erfolgt auf den Arbeitskarten. Die Arbeitskarten werden durch die Übungsleiter verteilt oder können beim Vorstand angefordert werden. Die Arbeitskarte ist zum Arbeitseinsatz mitzubringen. Geleistete Arbeitspunkte werden durch den jeweils Verantwortlichen oder die Vorstandschaft auf der Arbeitskarte dokumentiert für folgende Tätigkeiten kann jeweils ein Arbeitspunkt erzielt werden:

▪ Wirtschaftsdienst freitags  (Theke oder Küche)

▪ Arbeitseinsatz, in der Regel samstags (4 mal jährlich) nach Vorankündigung

▪ Mithilfe bei Veranstaltungen, je eine Schicht

▪ Salat oder Kuchenspenden (nur 1 Punkt pro Jahr)

Die Arbeitskarte verbleibt beim Mitglied und wird am Jahresende beim Vorstand abgegeben. Bei Verlust der Arbeitskarte wird eine neue ausgestellt. Bereits geleistete Arbeitspunkte können nicht übertragen werden.
Jeder im Vorjahr geleistete Arbeitspunkt reduziert den Mitgliedsbeitrag des Folgejahres um 10,00 €.
Maximal 3 Punkte können berücksichtigt werden.